AVB

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Unternehmer und Händler i.S.d. § 14 BGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Jake’s Beverages GmbH (Ausschließlich für Unternehmer)

1. Anwendbarkeit und Geltung
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Jake’s Beverages GmbH (kurz „Jake’s) nicht anerkannt, sofern Jake’s diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn Jake’s in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Waren durchführt.
1.3 Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden Ihnen schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen dann gesondert hingewiesen.

2. Angebot und Annahme
2.1 Alle Angebote von Jake’s sind freibleibend und unverbindlich. Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist Jake’s berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
2.2 Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

3. Zahlung und Preise
3.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro. Genauere Preise entnehmen Sie bitte der Preisübersicht.
3.2 Der Kaufpreis ist fällig sofort nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3 Jake’s behält sich vor jederzeit eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Zahlung bei Abholung oder per Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Jake’s spätestens mit der Auftragsbestätigung.
3.4 Jake’s ist zudem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung aufzuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Jake’s durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder die Schuld von Jake’s anerkannt ist.  

5. Lieferung, force majeure
5.1 Lieferungen setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags beliebt vorbehaltend.
5.2 Kommt der Käufer mit der Abnahme der von Jake‘s für ihn kommissionierten Ware in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von Jake‘s aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist Jake‘s berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet Jake‘s eine pauschale Entschädigung i.H.v. 10 EUR pro Kalendertag pro Palette beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Abholbereitschaft der für den Kunden auf der Palette kommissionierten Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und gesetzliche Ansprüche von Jake‘s (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche von Jake‘s anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass Jake‘s überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
5.3 Jake‘s haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Epidemien und Pandemien [bspw. Covid-19-Pandemien mit schweren Auswirkungen auf die Produktions- und Lieferketten von Jake‘s], Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Jake‘s nicht zu vertreten hat. Dem Käufer stehen in solchen Fällen für die Dauer der höheren Gewalt keine Schadensersatzansprüche gegen Jake‘s zu. Jake‘s ist berechtigt, die Belieferung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.4 Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung, insbesondere auch bei höherer Gewalt, wird Jake‘s den Käufer unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Jake‘s berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird die Jake‘s unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn Jake’s ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder Jake‘s noch ihren Zulieferer ein Verschulden trifft oder Jake‘s im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
5.5 Bei Abholung ab Werk/Rampe gemäß Bestellbestätigung/Freistellung hat der Käufer die Pflicht, diese beförderungssicher auf geeigneten Fahrzeugen zu verladen, auch wenn ihn dabei Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Jake‘s ab Rampe dabei unterstützen. Der Kunde stellt insoweit Jake‘s oder deren Erfüllungsgehilfen ab Rampe von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

6. Versendungskauf, Gefahrtragungspflicht
6.1 Bei Versendungen der Waren auf Wunsch des Kunden an einen anderen Bestimmungsort als ab Werk/Rampe von Jake’s geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung soweit die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum von Jake‘s. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist Jake‘s berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
7.2 Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
7.3 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer Jake’s unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
7.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an Jake‘s ab. Jake’s nimmt diese Abtretung an. Unbesehen der Befugnis von Jake‘s, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Jake‘s, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
7.5 Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, ist Jake‘s verpflichtet, die Sicherheiten nach der Auswahl von Jake’s auf Verlangen des Käufers freizugeben.

8. Gewährleistung
8.1 Jake’s liefert Getränke in einwandfreier Qualität, die im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften hergestellt sind. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist im Übrigen dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
8.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig, insbesondere auch hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel, der Arten und der Sorten einschließlich der von Jake‘s angegebenen bzw. ggf. zugesicherten Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum der gelieferten Ware, zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Jake‘s nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge Jake‘s nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
8.3 Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
8.4 Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.5 Der Käufer hat Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen dieser Bestätigungen, Salden oder Abrechnungen sind unverzüglich anzumelden, sie sind einen Monat nach Abrechnungszugang ausgeschlossen. Ansonsten gelten sie als genehmigt.

9. Haftung
9.1 Soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, haftet Jakes nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als Vertragswesentlich angesehen sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
9.2 Soweit Jake’s dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Jake‘s bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Jake‘s bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Jake’s.
9.4 Einschränkungen dieses Absatzes gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Garantieübernahmen oder für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes.

10. Mehrwegpfand, Leergut, Kästen
10.1 Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut bestehend aus Kästen, Mehrwegflaschen, Paletten usw. wird dem Käufer nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und ist an Jake‘s oder einen von Jake‘s benannten Dritten unverzüglich zurückzuführen. Jake’s berechnet Pfand in üblicher Höhe. Leergut und Paletten sind in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für ordnungsgemäß zurückgeführtes Leergut wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt.
10.2 Jake’s ist nur verpflichtet Paletten, Kästen und Flaschen zurückzunehmen, die auch durch Jake’s in den Umlauf gebracht wurden. Jake’s akzeptiert vorbehaltlich gesonderter Individualvereinbarungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Leergutdurchmischung mit Fremdflaschen bei Rückgabe von bis zu max. 3% Prozent.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Alle Beziehungen zwischen Jake’s und den Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG).
11.2 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Jake‘s und dem Käufer Frankfurt am Main. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
11.3 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

12. Datenerhebung und Datenverwertung
12.1 Jake‘s erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Käufer im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten wie: Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.
12.2 Die Verarbeitung der im Rahmen des jeweiligen Kaufvertrages erhobenen Käuferdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird Jake’s hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Käufer einholen.
12.3 Im Übrigen gelten unsere Datenschutzrichtlinien.

Freitag, den 12.01.2024

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